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Wer Rechtswissenschaft studiert, beschäftigt sich primär mit dem geltenden Recht, seiner systematischen und begrifflichen Durchdringung und Auslegung sowie mit seinem Verhältnis zu anderen Lebensbereichen wie Politik, Sozialstruktur und Wirtschaft.
Ziel der juristischen Ausbildung ist die Befähigung zum Richteramt und insbesondere zum Anwaltsberuf. Der Rahmen der Ausbildung ist im deutschen Richtergesetz geregelt. Da sich derzeit 80 % der Absolventinnen und Absolventen des juristischen Studiums für den Anwaltsberuf entscheiden, ist ein besonderes Gewicht auf die Anwaltsorientierung der juristischen Ausbildung gelegt. Bei ihren Tätigkeiten bewegen sich Juristinnen und Juristen sowohl in den häufig recht abstraktformalen Denkweisen der Rechtsordnung als auch in ständig wechselnden konkreten Lebenssachverhalten; sie haben beides zu berücksichtigen.
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